Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2025

Ihre Chance auf eine kostenlose IT-Weiterbildung – Bis zu 100% Kostenübernahme durch das QCG

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Zukunftssichere Qualifikation

Das QCG unterstützt Arbeitnehmer dabei, sich für die digitale Arbeitswelt zu qualifizieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Finanzielle Förderung

Bis zu 100% der Weiterbildungskosten können übernommen werden. Zusätzlich erhalten Sie während der Weiterbildung weiterhin Ihr Gehalt.

Karriere-Boost

Erweitern Sie Ihre IT-Kompetenzen und eröffnen Sie sich neue berufliche Perspektiven in der wachsenden Tech-Branche.

QCG-Förderung im Überblick

Unternehmensgröße Lehrgangskosten Arbeitsentgelt
Unter 10 Beschäftigte 100% 75%
10-249 Beschäftigte 50% 50%
250-2499 Beschäftigte 25% 25%
Ab 2500 Beschäftigte 15% 25%

Wer kann am QCG teilnehmen?

Berechtigt sind:

• Beschäftigte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen
• Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt
• Beschäftigte in Branchen im Strukturwandel
• Geringqualifizierte und Ältere ab 45 Jahren

Nicht berechtigt sind:

• Auszubildende
• Studierende
• Beschäftigte in befristeten
Arbeitsverhältnissen unter 6 Monaten
• Leiharbeitnehmer (mit Ausnahmen)

So funktioniert der Antragsprozess

Beratung

Kostenlose Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu passenden Weiterbildungen

Antragstellung

Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag auf Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit

Bewilligung

Nach Prüfung erhalten Sie den Bildungsgutschein und können mit der Weiterbildung beginnen

Weiterbildung

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Häufig Gestellte Fragen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine gesetzlich geregelte Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und erfolgt im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung für sozialversicherte Beschäftigte. Es steht für die Förderung von Weiterbildung und beruflicher Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um Beschäftigung zu sichern, den Fachkräftebedarf zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Das QCG unterstützt somit Unternehmen bei der Personalentwicklung und Anpassung an wirtschaftliche Strukturveränderungen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet dem Arbeitgeber bis zu 100% der Gehaltskosten.

 

Gefördert werden zwei Arten von Weiterbildungen: die abschlussorientierte Weiterbildung und die Anpassungsqualifizierung. Das bedeutet, dass die Weiterbildung entweder zu einem Berufsabschluss führt  oder Kenntnisse vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Weiterbildung muss dabei grundsätzlich für diese Art der Förderung zugelassen sein und auch der Bildungsanbieter benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Übernommen werden dann die Kosten für die berufsbegleitende Weiterbildung und auch die Lohnkosten. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig vom Lebensalter und Ausbildungsstand der Beschäftigten und von der Betriebsgröße. Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten des Betriebs. Wenn beispielsweise ein Beschäftigter ohne Berufsabschluss diesen nachholt, werden die Kosten zu 100% übernommen. Werden  Beschäftigte, die älter als 45 sind, fortgebildet und die Betriebsgröße liegt bei 50-499 Mitarbeitern, werden die Kosten ebenfalls zu 100% übernommen.

Die Weiterbildung muss für die Förderung länger als 120 Stunden dauern.

 
 

Sie als Arbeitgeber/Arbeitgeberin entscheiden mit Ihrer/Ihrem Beschäftigten, welche berufliche Weiterbildung in Frage kommt. Dann stellt Ihr/Ihre  Mitarbeiter/Mitarbeiterin einen Antrag zur Förderung nach dem Qualifizierungschancebgesetz an Sie. Sie wenden sich dann direkt an die Agentur für Arbeit. Zuständig ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, der Sie auch vorab beraten kann. Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, den Sie beim Bildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. 

Die Höhe der Zuschüsse insgesamt variieren nach Betriebsgröße:

 

Unter 50 Beschäftigte: 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts            während der Weiterbildung

 

50-499 Beschäftigte: 50 % der Lehrgangskosten und 50 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

 

500 Beschäftigte und mehr: 25 % der Lehrgangskosten und 25 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung


  • Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?

Die Weiterbildung muss für die Förderung länger als 120 Stunden dauern.

 
 
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Als Arbeitgeber/Arbeitgeberin sichern Sie sich Ihre eigenen Mitarbeiter als Fachkräfte. Sie erlangen einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens mit qualifizierten Mitarbeitern steigern. Sie profitieren von den erheblichen Zuschüssen zu Lehrgangs- und Lohnkosten. Wenn Sie mehrere Beschäftigte gleichzeitig  qualifizieren lassen möchten, können Sie einen Sammelantrag stellen unter der Bedingung, dass die Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben. 

 

Die Förderung gilt generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Sie können Ihre Karriere weiterentwickeln und gefragte IT-Kompetenzen erwerben und somit Ihren Marktwert steigern. Sowohl die Weiterbildungskosten werden übernommen als auch die Lohnfortzahlung. Durch die Qualifizierung sichern Sie sich Ihren Arbeitsplatz und bringen sich auf den neuesten Stand der Technologie. 

 

Sichern Sie sich Ihren Platz!

Nutzen Sie das QCG 2025 für Ihre IT-Karriere. Begrenzte Plätze verfügbar!